Verhüllungsproblematik aus religiösem Blickwinkel

Eine Orientierungshilfe der Kommission für den Dialog mit den Muslimen (KDM)

Die Verhüllung ist weder ein ursprünglich islamisches noch ausschliesslich islamisches Phänomen: Die Verhüllung ist ein Phänomen der menschlichen Geschichte. Sie taucht zu verschiedenen Zeiten auf, in je unterschiedlicher Form (vollständig oder teilweise), geschlechterbezogen (männlich oder weiblich) und mit verschiedener Bedeutung (sakral oder profan) und zwar sowohl im Judentum, Christentum und Islam als auch in den nicht monotheistischen Religionen. Dabei spielt auch die Kultur eine massgebliche Rolle, vielleicht eine noch wichtigere Rolle als es die Religion tut. Pragmatische Anliegen (wie gesundheitliche, klimatische oder sexuelle Belange) beeinflussen die Frage der Verhüllung. Ausschlaggebend sind dabei aber wohl vor allem gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen (sozialer und wirtschaftlicher Status und geschlechtliche und stammesmässige Abgrenzung). Kulturell oder/und religiös motivierte machtpolitische Gesichtspunkte können ebenfalls bedeutsam oder sogar vorrangig sein (Verhinderung der sichtbaren Präsenz der einzelnen Person und ihres Profils oder des weiblichen Wesens insgesamt im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben).

Religion ist ein Weg, der einem Menschen dazu verhilft, sich allein oder zusammen mit anderen gottgefällig zu verhalten: Das Sich-Verhüllen oder Sich-nicht-Verhüllen bzw. das Sich-Verschleiern oder Sich-nicht-Verschleiern ist zu einem möglichen Ausdruck der Religionsfreiheit geworden (Ausdruck des Sich-Schützens, des Sich-Unterscheidens, des Selbstbewusstseins und der Identität). – Die Religion verhilft der sich verhüllenden Person zu mehr Respekt ihr gegenüber. Für eine gläubige Person kann die Verhüllung ein adäquater Ausdruck dafür sein, Gottes Willen zu tun. Sie stellt für die Mitgläubigen eine Aufforderung dar, diesen Willen zu respektieren. So kann die Verhüllung ein Instrument für das Leben einer persönlichen Beziehung zu Gott sein. Zugleich ist sie ein Mittel für die Gläubigen, ihrem religiösen Weg zu folgen.

Grenze der Gottgefälligkeit in der Gesellschaft: Kann und darf es sein, dass sich ein von Gott geschaffenes Wesen ganz oder teilweise unkenntlich machen soll? Kann man jemanden im Namen Gottes zwingen, seine Identität zu verbergen? Wir glauben, dass jeder Mensch das Recht hat, sich nach seinem Verständnis zu kleiden, ungeachtet seiner kulturellen oder religiösen Zugehörigkeit. Jeder hat das Recht, den Weg auf der Suche nach dem für ihn Wahren und Richtigen frei zu wählen und zu gehen. Seine Freiheit gilt jedoch nicht schrankenlos. Das Recht des andern, der dieses Verständnis nicht teilt und diesen Weg nicht beschreiten will, hat auch Bestand und ist zu achten. So ist zumindest das Erkennen des Gegenübers für die Gesellschaft unverhandelbar, denn das Recht zu wissen, mit wem man es zu tun hat, ist elementarer Bestandteil unserer Gesellschaftsordnung.

 
Freiburg, im Februar 2021

Kommission für den Dialog mit den Muslimen

+ Alain de Raemy, Präsident        Dr. Erwin Tanner-Tiziani, Sekretär